Kitzbüheler Anzeiger

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6 / Bauen & Wohnen 10. März 05 Von Wohnbauförderung bis Wohnbeihilfe Wissenswertes zur Eigenheimfinanzierung Ein eigenes Heim - der Traum vieier junger Fami- iien. Doch häufig steiit die Finanzierung ein schier unüberwindbares Hinder­ nis bei der Schaffung des ersten gemeinsamen Hauses oder dem Kauf der ersten eigenen Woh­ nung dar. Das Land Tiroi bietet hier einige Unter­ stützungen an, die den Start ein wenig erieichtern können. Solaranlagen oder Niedrigen­ ergie- und Passiv-Häuser be­ willigt. Was wird gefördert? Als forderungswürdig gelten jene Häuser, die mindestens aus einer, höchstens aber aus zwei Wohnungen bestehen, von de­ nen eine regelmäßig vom Ei­ gentümer benützt werden muss (Hauptwohnsitz). Um Förde­ rungen für eine Wohnung zu er­ halten, muss diese eine baulich in sich geschlossene Einheit bil­ den, mit mindestens einem Zimmer, einer Küche (Kochni­ sche), einem Vorraum, Abort, Bad oder Dusche und einem Abstellraum. Die Nutzfläche der Wohnung bzw. des Hauses darf dabei 150 m^ nicht über­ schreiten, sie muss aber minde­ stens 30 m^ groß sein. Außer­ dem dürfen die verwendeten Baustoffe kein FKW, FCKW, HFKW, HFCKW oder SF 6 ent­ halten. Aufgabe der Wohnbauförde­ rungsabteilung des Landes Tirol ist es, neben der Abwicklung von Ansuchen über den Bau und Kauf von Wohnobjekten auch Wohnbeihilfen-, Mietzins- imd Annuitätenbeihilfen-Ansuchen sowie Förderungen für Solar­ anlagen, Niedrigenergiehäuser und Sonderaktionen zu bearbei­ ten. Doch wann wird welche Förderung angewendet und wie konunen Sie in den Genuss ei­ ner Förderung? Wohnhaussanierungs-, Die Tiroler Wohnbauförderung erleichtert einem finanziell den Weg zum Eigenheim. Foto: fe nenzahl bzw. Nutzfläche. Si­ chergestellt wird dieses Darle­ hen durch den Eintrag eines Pfandrechts im Grundbuch so­ wie einem zugunsten des Lan­ des Tirol eingetragenes Ver­ äußerungsverbots . Ausführung des Rohbaus wer­ den 60 Prozent, nach dem Ein­ setzen der Fenster 90 Prozent und nach Fertigstellung und Bezug des Hauses bzw. der Wohnung die 100 Prozent des Förderungsdarlehens ausbe­ zahlt. Innerhalb von 35 Jahren muss das Darlehen, dessen Ra­ ten jeweils vierteljährlich fällig sind, zurückbezahlt werden. hens und wird nur einmal be­ willigt. Für das geförderte Ob­ jekt gelten auch hier die selben Regelungen wie beim Förde­ rungsdarlehen, mit dem Zusatz, dass die Wohnung/das Haus zu­ mindest zehn Jahre lang, ganzjährig benutzt werden muss. Eine Veräußerung ist nur nach Zustimmung des Landes möglich. Als weitere Bedingung müs­ sen die Gesamtbaukosten min­ destens betragen: Nutzfläche des Eigenheims / der Wohnung X angemessener Gesamtbauko­ stensatz (€ 1.425,-/m^). Dabei muss die Finanzierung der Ge­ samtkosten entweder durch Ei­ genmittel, eigene Arbeitslei­ stung, ein Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren oder einer Förderung ge­ sichert sein. Nach Wohnbauförderung. Hiermit wird die Errichtung von Wohnhäusern, in sich ab­ geschlossene Wohnungen oder Wohnheime sowie der Erster­ werb von Wohnungen unter­ stützt. Die Förderung kann durch Förderungsdarlehen und Wohnbauschecks, aber auch durch Wohnstarthilfen, Zu­ schüsse und Beihilfen erfolgen. Andere Zuschüsse. Diese können zum einen für Haushalte mit drei oder mehr Kindern gewährt werden, wenn für diese auch Familien­ beihilfe bezogen wird. Zum anderen werden diese für be­ hindertengerechte Einrichtun­ gen (65 Prozent der dafür not­ wendigen Förderdarlehen. Dieses beträgt 18.500 Euro und erhöht sich je nach Perso- Wohnbauscheck. Dieser beträgt 40 Prozent des ermittelten Förderungsdarle- Bitte lesen Sie zu diesem The­ ma auf Seite 8 weiter! Mehrkosten), Herr Franz GOBEC: Natürliche Baustoffe bewirken das Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden Baustoffe Heimwerkermarkt m 19.30 bis ^.30 \ der Firma f^dlin Herr Josef SCHETT: Ökologisch Bauen = Gesund Wohnen Villgrater Naturprodukte als Baustoff svww.polin-baustoffe dt 1 6370 Kitzbühel • St Johanner Str. 22-26 1 Tel. (05336)6251^0 Pan 62513-50 : .m MO-Fr 7-12 & 13-17 Uhr Sa 7-12 Uhr Voranmeldung unter 05356/62513^ Tl
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