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ir 8 / Bauen & Wohnen 10. März 05 Von Wohnbauförderung bis Wohnbeihilfe Wissenswertes zur Eigenheimfinanzierung Wer bekommt die Förderung? Der Fördenmgswerber muss Eigentümer des Baugrund stücks oder zumindest Baube rechtigter sein, wobei das Bau recht für mindestens 50 Jahre gelten muss. Weiters erhalten nur österreichische Staatsbür ger oder einem österreichischen Staatsbürger gleichgestellte Personen diese Förderung. Des weiteren müssen Antragsteller ihr Eigentums- oder Nutzungs recht der bisher bewohnten Fläche bis spätestens sechs Mo nate nach Bezug des geforder ten Objekts aufgeben. Außer dem darf das monatliche (Familien-)Einkommen von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängige Obergrenze nicht überschreiten (bei einer Person beträgt diese Grenze 1.900 Euro). Zum Nachweis njüssen Lohnzettel oder vorgelegt werden. Auch der Verdienst des Ehepartners ist anzugeben, nicht aber jener weiterer im Haushalt lebender Personen. Einkommensbescheide chen bis spätestens sechs Mo nate nach Baubeginn einge bracht werden. Vom Land Tirol wird dann eine Förderungszu sicherung sowie deren Aufla gen ausgestellt. Zuschüsse für das dritte Kind sowie für Sola ranlagen sind im Zuge der Endabrechnung (nach Fertig stellung der Bauarbeiten) ein zubringen. Wohnbeihilfe. Dabei handelt es sich um monatliche Zuschüsse zum Wohnungsaufwand wohnbau geförderter Mietwohnungen. Sie wird dann bewilligt, wenn der nach der Haushaltsgröße berechnete anrechenbare Woh nungsaufwand die nach der Haushaltsgröße und dem mo natlichen Familieneinkommen berechnete zumutbare Woh nungsaufwandsbelastung über steigt. Währung können frühestens drei Monate vor der voraus sichtlichen Fertigstellung des Vorhabens eingereicht werden. Bei der Gewährung einer Bei hilfe wird neben dem Einkom men des Wohnungsinhabers bzw. der Wohnungsinhaberin auch ein Drittel des nachge wiesenen Einkommens der sonstigen im Haushalt leben den Personen, zumindest je doch der entsprechende Richt wert berücksichtigt. Die Wohnungsbeihilfe wird jeweils für ein Jahr, in der Re gel beginnend mit dem dem Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens folgenden Monats ersten gewährt. eine Abwicklung der Förder ung? Um das Förderungsdarlehen bzw. den Wohnbauscheck rechtzeitig in Händen halten zu können, müssen diese Ansu- Verantwortung für Sicherheit auf Baustellen von Bmst. Ing. Franz Obermoser Immer wieder hört man vom Bauarbeitenkoordina tionsgesetz (BauKG) - was ist das? Der Bauherr hat für Sicher heit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf seiner Bau stelle zu sorgen. sind zusätzlich eine Vorankün digung an das Arbeitsinspekto rat und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erfor derlich. Ansuchen auf Ge- Welche Pflichten treffen dabei den Bauherren? Das BauKG ist die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Mindestvorschriften hinsicht lich Sicherheit und Gesundheits schutz auf Baustellen regelt. Seit dem Inkrafttreten des BauKG 1999 in Österreich hat sich die Verantwortung hinsichtlich der Arbeitssicherheit auf Baustellen grundlegend geändert. Wer entlässt den Bauher ren aus seiner Verantwor tung? Der Bauherr hat einen Pla nungskoordinator für die Vor bereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestel len, wenn auf der Baustelle gleichzeitig oder aufeinander folgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber beschäftigt wer den. Sind ein Planungs- bzw. ein Baustellenkoordinator bestellt, so überwachen diese alle Si cherheitsmaßnahmen Schutzbestimmungen im Sinne der Arbeitnehmerschutzgesetze. und Wer ist für die Umsetzung des BauKG primär verant wortlich? Wer kann als Koordinator bestellt werden? Planungs- und Baustellenko ordinator können eine Person sein. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt wird. Bei einem Bau vorhaben ab einer Größenord nung von ca. EUR 250.000 der Sozialhilfe, Alle Personen mit einschlägi ger Ausbildung und bautechni scher Berufserfahrung wie z.B. Architekten, Ingenieurkonsu lenten, Baumeister und Zim mermeister. KITZBÜHELEn <• Ihr SPEZIALIST für Sonderthemen P I a nungsbüro Ing. Franz Obermoser • Baumeister p/ANiNGS 7ENTRLM KONZEPTE • ENTWURF • PLANUNG • AUSSCHREIBUNG • BAULEITUNG BAUARBEITENKOORDINATION • BAUPROJEKTMANAGEMENT GENERALPLANUNG A-6370 KitzbühePTIrol • Wegscheidgasse 2 a Telefon 0 53 56 / 665 56 ■ Fax 0 53 56 / 716 27 actionURI(http://www.obermoser.kitz.net):www.obermoser.kitz.net
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