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WIRTSCHAFT AKTUELL WIRTSCHAFTSKAMMER TIROL Bezirksstette KitzbüheL ARBEITSKRÄFTEMANGEL? Eigentlich müsste diese Aus- sage verwundern, ist doch großteils bekannt, dass wir in den letzten Monaten ständig mit steigenden Arbeitslosen- zahlen konfrontiert wurden; leider auch in unserem Bezirk Kitzbühel. Die offizielle AMS-Statistik für April in un- serem Bezirk zeigt: Einerseits 2691 vorge- merkte Ar- beitslose + 109 Perso- Klaus Lackner nen in Schu- lung ande- Obmann der W!rtschaftskammer rerseits 203 Krtzbuhel, gemeldete Bezi ksobmanrs offene Std- Sparte Handel len. Und trotz dieser hohen Zahl an Arbeitslosen sucht die Wirtschaft in vielen Bereichen qualifizierte Mitarbeiter, wel- che sie aber sehr oft nicht be- kommt. Unser Bezirk, als einer der führenden Tourismusregionen ist gerade in der Zwi- schenzeit, durch den Saison- schluss im Tourismus und dem Beginn im Bau- und Bau- nebengewerbe, von einer ho- hen Dynamik am Arbeits- markt geprägt. Neu hinzukommt, dass viele deutsche Staatsbürger, auf- grund der nicht endenwollen- den schlechten Wirtschaftsla- ge in der BRD, nach Tirol kommen und damit die Lage am heimischen Arbeitsmarkt zusätzlich verschärfen. Erste Konsequenz daraus war die Reduzierung des Saison- niers-Kontingentes für unsere Tourismus-Betriebe, durch un- seren Wirtschaftsminister, für den kommenden Sommer. Eine Tatsache, die von mir nicht hingenommen wird, so- lange, trotz vieler Arbeitsloser, die Anzahl an benötigten Mit- arbeitern, speziell in unserem Tourismusbereich, nicht abge- deckt werden kann. Meint Ihr Klaus Lackner Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Sommerferien (Teil 1) Viele Betriebe beabsichtigen, im Sommer Schüler und Stu- denten einzustellen. Was dabei insbesondere im Bereich des Arbeits- und Sozialrechtes zu beachten ist, soll im Folgenden beschrieben werden: Ferialbeschäftigung ist in drei verschiedenen Variationen möglich, nämlich im Rahmen eines Ferialpraktikums, eines Ferialarbeitsverhältnisses, oder in Form eines Volontariates. 1. Ferialpraktikanten: Ferialpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorge- schriebene oder übliche prakti- sche Tätigkeit in einem Betrieb nachweisen müssen. Diese praktische Tätigkeit dient der Ergänzung der schulischen Ausbildung. Im Vordergrund der Tätigkeit steht also der Lernzweck, weniger die Erbrin- gung von Arbeitsleistung gegen Entgelt. Diese Ferialpraktikanten stehen in keinem Dienstverhältnis, d.h. sie haben keine Arbeitsver- pflichtung, sind nicht an die Ar- beitszeit des Betriebes gebun- den, sie unterliegen keinem Weisungsrecht, dürfen keine Arbeitskraft ersetzen. Sie sind nur insoweit in den Betrieb ein- gegliedert, als es zur Aufrech- terhaltung der Betriebsordnung und der Sicherheit erforderlich ist. Da diese Ferialpraktikanten außerhalb des Arbeitsvertrag- rechtes und des Kollektivvertra- ges stehen, haben sie auch kei- nen Anspruch auf Entgelt. Wohl aber kann Ferialprakti- kanten ein Taschengeld bezahlt werden. Als Richtlinie k 5 nnte man die Lehrlingsentscl ädigungssätze des jeweiligen Kollektivvertra- ges je nach Schulklasse und praktischem Kämen heranzie- hen. In Streitfällen wurde ein hohes Taschengeld als Indiz für das Vorliegen eines Dienstver hältnisses herangezogen. Da diese Ferialpraktikanten al- so keine Dienstnehmer sind, daher auch nicht den arbeits- rechtlichen Vorschriften einsch- ließlich den Bestimmungen des Kol lektivvertrages unterliegen, haben Ferialpraktikanten we- der einen Anspruch auf Urlaub (Urlaubsersatzleistung!) noch auf anteilige Sonderzahlungen. Es besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es empfiehlt sich, mit Ferial- praktikanten eine schriftliche Vereinbarung über die Dauer, die Auflösbarkeit, ein allfälliges Taschengeld etc. abzusch- ließen. In diese Vereinbarung sollte auch aufgenommen wer- den, dass kein Dienstverhältnis mit fixen Arbeitszeiten und Weisungsgebundenheit vor- liegt. Sozialversicherung: Auch wenn be einem Prakti- kantenverhältnis kein Arbeits- verhältnis vorliegt, sind Ferial- praktikanten zur Sozialver - sicherung anzumelden. Wenn das Taschengeld weniger als die Geringfügigkeitsgrenze be- trägt (Euro .323,46 brutto im Jahr 2005 pro Monat) ist er bei der Gebietskrankenkasse zur Unfallversicherung anzumel- den. Liegt das Taschengeld über der Geringfügigkeitsgren- ze, besteht Vollversicherungs- pflicht, allerdings ohne Arbeits- losenversicherung und sonstige Nebenabgaben die Beitrags- gruppe ist D2 P Fortsetzung nächste Ausgabe. BEZIRKSSTELLEN-OBMANN: Klaus Lackner, 05356/64286 e-mail: klaus@ lackner-schuhe.at BEZIRI(SSTELLENLEITER: Dr. Balthasar Exenberger 05 9090 5/3210 e-mail: balthasar.exenbergerwktirol.at LEH RLLNGSSTELLE: Konrad Wieser, 05 9090 5/3221 e-mail: konrad.wieser@wktirol.at WIFI: Achim Hutter, 05 9090 5/3220 e-mail: achim,hutterwktirol.at SEKRETARIAT: Martha Köll, 05 9090 5/3210 Fax 05 9090 5/3240 e-mail: kitzbuehel@wktirol.at SPARTENOBMÄNNER: Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung Stefan Hetzenauer Handel Klaus Lackner e-mail: klauslackner-schuhe.at Industrie Komm-Rat Eduard Steinbacher Transport, Verkehr, Telekpmmunik. Gottfried Strobl Tourismus und Freizeitwirtschaft BR Hans Ager Bank und Versicherung Dir. Johannes Lechner Information und Consulting Thomas Jank V d 1 rg AN WEN DUNGSORI ENTI ERTE EDV - GRUNDAUSBILDUNG Diese Veranstaltung ist eine in- tensive Einstiegsmöglichkeit in die Arbeit mit dem Computer. Im Vordergrund steht das Anwen- dungsorientierte Arbeiten mit den Programmen MS-WIN- WORD, MS-EXCEL, in den aktu- ellen Versionen sowie Grundla- gen für das Internet. Keine Vorkenntnisse erforderlich Beginn: Mo 30.5.2005, 8.30 Uhr Dauer: 40 Le, 30.5.-10.6.05 Tage: Mo bis Fr 8.30-12.20 Leiter: Softcon GmbH, P. Seiwald Beitrag: € 356,00 Kursort: Wirtschaftsk. Kitzbühel Anmeldungen sind unbedingt erforderlich. Wifi Kitzbühel 05 9090 5 DW 3220 Herr Hutter
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