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WIRTSCHAFT AKTUELL WIRTSCHAFTSKAMMER TIROL BezirkssteLle Kitzbühet - tI]ii1i1T1 61 Unternehmensethik - Welchen Wert hat noch der „Handschlag"? Bei dem immer stärker spür - baren Druck des Mitbewer- bers und den sich ständig ändernden Bedingungen des Marktes sind gerade Jungunternehmer enorm ge- fordert pro- fitabel zu wirtschaf- ten. Doch sollte hei all P diesen be- triebswirt- schaftlichen stef,inIi 11 erau sfo r- '; der u n g e n den ethi- Bevirk Kilzbühel s c h e n Grundwerten ein großes Maß an Bedeutung beige- messen werden. Viele Unter- nehmer, die weniger das „schnelle Geld" und mehr das nachhaltige Wirken im Blickfeld haben, fühlen sich zu einem fairen und respekt- vollen Umgang mit Ge- schäftspartnern und einer redlichen Geschäftsführung verpflichtet. Ich bin überzeugt, dass diese Art der Untrnehmenskultur in breiter Offentlichkeit gefördert und im Bewusst- sein von uns Unternehmern entsprechend geschärft und getragen werden muss. Die ARGE ProEthik (wvrw.wko.atiproethik) setzt sich schon seit einiger Zeit intensiv mit diesem Thema auseinander, das global immer mehr an Bedeutung gewinnt. So zeigen internationale Studien, dass Unternehmen die Nachhaltig und ethisch wirtschaften die Nase vorne haben. Stefan P. Hintner jw@stefan-hintner.com RECHT PRAKTISCH Neue Pflichten gibt es ab 1. luli 2005 für Inhaber von elektroni- schen Medien dank Gesetzes-no- vel le Wer steckt denn hinter der Webseite? Sehen Sie an den Beispielen Website und Newsletter welche Neuerungen die Mediengesetz- novelle für den/die Unterneh- mer/-in bringt. Künftig sind vom Mediengesetz auch periodische, elektronische Medien erfasst, die entweder auf elektroni- schem Weg ausgestrahlt werden (z. B. Rundfunkprogramm), auf elektronischem Weg abrufbar sind (z.B. Website) oder minde- stens viermal jährlich als wie- derkehrendes elektronisches Medium in vergleichbarer Ge- staltung verbreitet werden (wie- derkehrender Newsletter). Darü- ber hinaus wird das Medien- gesetz den Erfordernissen des Internets angepasst. Zwingende Angaben Für Medieninhaber von Websi- tes und Newsletter ergeben sich neue Verpflichtungen. Medien- inhaber sind in diesem Falljene, die das elektronische Medium inhaltlich gestalten und dessen Abrufbarkeit oder Verbreitung entweder besorgen oder veran- lassen (z.B. ein Unternehmer, der eine Website betreibt). Die praktisch bedeutsamsten Pflich- ten sind die Impressums- und Offenlegungspflicht sowie die Kennzeichnungspflicht entgeltli- cher Einschaltungen. Impressumspflicht Das Mediengesetz verpflichtet jeden Medieninhaber, in seinem Newsletter Namen bzw. Firma sowie seine Anschrift anzuge- ben. Dies gilt auch für den Her- ausgeber. Sowohl Websites als auch Newsletter haben weiter- gehende Angaben zu enthalten, die vom Medieninhaber ständig leicht und unmittelbar auffind- bar offenzulegen sind. Bei ei- nem Newsletter kann dies direkt oder durch Verweis auf eine Adresse im Internet geschehen. Bei Websites müssen diese An- gaben immer direkt erfolgen. Offenlegungspflicht Die Offenlegungsverpflichtung umfasst die Veröffentlichung von bestimmten Beteiligungsverhält- nissen und von der grundlegen- den Richtung des Mediums. Ist der Medieninhaber auch Dien- steanbieter nach dem E-Com- merce-Gesetz (Onlinevertrieb von Waren oder Dienstleistun- gen), können die Informationen zusammen mit den Angaben nach E-Commerce-Gesetz ver- öffentlicht werden. Die Ausnahmen Ausgenommen von der Ver- pflichtung zur Offenlegung sind Websites, die ausschließlich Werbung für die eigenen Pro- dukte oder das eigene Unter- nehmen enthalten (unterliegen aber den Vorschriften nach dem E-Commerce-Gesetz). Solche Websites müssen nur Name bzw. Firma, Unternehmensge- genstand und Anschrift des Me- dieninhabers enthalten. Entgeltpflichtiges Die Novelle sieht weiters vor, dass in Newsletter und auf Web- sites Ankündigungen, Empfeh- lungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröf- fentlichung ein Entgelt geleistet wird, nun ausdrücklich als „An- zeige", „entgeltl iche Ei nschal- tung" oder „Werbung" gekenn- zeichnet werden müssen. Dies gilt nicht, wenn Zweifel über die Entgeltl ichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können. Gegendarstellung Der Medieninhaber von Websi- tes und Newsletter ist verpflich- tet, hinsichtlich seiner Tatsa- chenmitteilungen jeder, nicht nur allgemein betroffenen Per- son, eine unentgeltliche Veröf- fentlichung einer angemessenen Gegendarstellung zu ermögli- chen. Wie bei der Offen legungs- pflicht gilt dies jedoch nicht für Websites, die keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsen- tation des Medieninhabers hin- ausgehenden Informationsge- halt aufweisen, der geeignet ist die öffentliche Meinungs- bil- dung zu beeinflussen. Schließ- lich bestehen bei gerichtlich festgestellten Medieninhaltsde- likten unter gewissen Vorausset- zungen Verpflichtungen zur Ur- teilsveröffentlichung sowie zur Mit}iaftung. Weitere Informationen: Service-Point Recht der WK Tirol, Innsbruck, T. 0590905-1111, E: rech0ttwktirol BEZIRKSSTEI.IEN-OBMANN: Klaus Lackner, 05356/64286 e-mail: klaus@lackner-schuhe.at BEZIRKSSTEIIENEEITIER: Dr. Balthasar Exenberger 05 9090 5/3210 e-mail: balthasar.exenberger@wktirol.at LEHRIJNGSSTEIIE: Konrad Wieser, 05 9090 5/3221 e-mail: konrad.wieser@wktirol.at WIFI: Achim Hutter, 05 9090 5/3220 e-mail: achim.hutter@wktirol.at SEKRETARIAT: Martha Köll, 05 9090 5/3210 Fax 05 9090 53240 e-mail: kitzbuehel@wktirol.at SPARTENOBMÄNNER: Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung Stefan Hetzenauer Handel Klaus Lackner e-mail: klaus@lackner-schuhe.at Industrie Komm.-Rat Eduard Steinbacher Transport, Verkehr, Telekommunik. Gottfried Strobl Tourismus und Freizeitwirtschaft BR Hans Ager Bank und Versicherung Dir. Johannes Lechner Information und Consulting Thomas Jank Sommeliers sind gefragt Tirolweit haben bereits über 200 Mitarbeiter/-innen aus Tou- rismusbetrieben die Möglich- keit wahr genommen, die Jungsommelier-Ausbildung zu absolvieren. Seitdem beraten sie ihre Gäste hervorragend bei der Weinauswahl und ermögli- chen den Gästen auch, durch ihr Fachwissen, den Wein noch besser zu genießen. Im kom- menden Oktober ist es wieder so weit: Die nächsten Ausbil- dungen für Jungsommeliers, die sogar durch das Bildungs- geld vom Eand Tirol gefördert werden, starten im WIFI Kitz- bühel. Nähere Auskünfte bei Wifi Kitzbühel, Achim Hutter, Tel. 05 90 90 5-3220.
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