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Nicht zum ersten Mal wird die Gemeinderatswahl ip FieL erbrunn wiederholt. 'oto: Anzeiger 13. Järner 04 Lokal / 3 Verfassungsgerichtshof hebt Ergebnis der Gemeinderatswahlen auf: Fieberbrunner Haussegen haoongt nun schief FIEBERBRUNN. In der Marktgemeinde Fieber- brunn startete das neue Jahr gleich mit einem Knalleffekt. Der Verfas- sungsgerichtshof gab der Beschwerde von Rudolf Schmidt recht und erklärte das Ergebnis der Gemein- deratswahlen '04 für un- gültig. Nun müssen sowohl Gemeinderat als auch Bürgermeister neu gewählt werden. Bereits kurz nach der Wahl am 7. März 2004 hatte Rudolf Schmidt, Listenfiihrer der „So- zial-Demokratischen Fieber- brunner Heimatliste", angekün- digt, das Wahlergebnis zu be- kämpfen. Nicht zum ersten Mal hatte er damit nun Erfolg. Denn bereits bei den Gemeinderats- wahlen von 1986 zog der „Kämpfer für Demokratie und Ordnung", wie er sich selbst be- zeichnet, vor Gericht und be- kam recht. Damals hatte er die Wiederholung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof durch- gesetzt, weil bei der Bildung der Wahikommission Fehler ge- macht wurden. Am Ende durf- ten sich Rudolf Schmidt und seine Mitstreiter über zwei Ge- meinderatsmandate freuen. Schmidt gibt sich kampfeslustig Ähnlich zuversichtlich zeigt sich der 79-jährige Rudolf Schmidt auch für die heurige Wahl. Hatten ihm im März doch lediglich 50 Stimmen zum Ein- zug ins Ortsparlamcnt gefehlt. „Selbstverständlich werde ich wieder antreten, um die Ver- säumnisse unserer Gemeinde- führung aufzuzeigen. Gibt es neuerlich Unregelmäßigkeiten im Wahlkampf kann ich heute schon versprechen, dass ich die Wahl abermals anfechten wer- de. Solange nämlich die Kon- trolle in unserer Gemeinde fehlt, können die Oberhäupter machen, was sie wollen", gibt sich Schmidt weiterhin kamp- feslustig. Die „Sorge um die Sauberkeit in der Gemeinde" des Rudolf Schmidt war es auch, welche die „Ungereimtheiten" im Wahlverfahren von 2004 provo- zierten. Nachdem dieser näm- lich, wie er es nennt, die Bevöl- kerung darüber informiert hat, dass der Bau des Gemeindezen- trums anstelle der veranschlag- ten 40 Millionen Schillinge in Wirklichkeit 100 Millionen Schillinge gekoste: hätte, ent- schlossen sich Bürgermeister und Gemeindevorstand dafür, eine Richtigstellung an alle Fie- berbrunner Haushalte zu sen- den. Dafür wurde allerdings verbotener Weise das offizielle Briefpapier der Marktgemeinde Fieberbrunn verwendet, was Gegenkandidaten Rudolf Schmidt auf die Barrikaden stei- gen ließ. Prinzip der Unparteilichkeit verletzt Nicht nur das Priizip der Un- parteilichkeit, sondern auch „die verfassungsgesetzlich verbürgte Freiheit der Wahlen", wie es im 32 Seiten starken Urteil des Ver- fassungsgerichtshcfes heißt, seien dadurch verletzt worden. „Zudem beschränct sich der Text der Aussendung auch nicht bloß auf eine Information der Wahlberechtigten oder auf eine Richtigstellung gegenüber der Kritik an bestimmten Maßnah- men des Gemeindevorstandes; vielmehr wendet sich die Aussendung mit einzelnen ihrer Aussagen in sLbjektiv werten- der Weise gegen einen bes:imm- ten Wahlwerber", heißt es im Vftih-Urteil weiter. Lediglich ein Formalfehler Bürgermeister Herbert Uran- der weist alle Vorwürfe von sich und weiß dabei die Gememde- wahlbehörde hinter sich. ‚Ein Bürgermeister hat das Recht, über das Gemeindegescaehen in all seinen Beteichen zu infor- mieren, unabhängig davon, ob ein anderer Wahlwerber über dieselben Themen innerhalb seiner Wahlwerbung berichtet. Abweichungen gegerfiber dem Tätigwerden als Bürgermeister und dem Tätigwerden als wahl- werbende Partei ergeben sich allenfalls in der Berechtigung der Nutzung des Gemeindewap- pens und des Gerne indebrief- kopfes. Handelt es sici um eine offizielle Richtigstelung, so wird der Bürgermeister auch den Gemeindebnefko?f und das Gemeinde- wappen verwenden dürfen, davon is: man im orlie- genden Fall ausgegangen", so die im VfGh-Urteil veröffent- lichte Gegensclirift der Fieber- brunner Gemeidewahlbehörde. Zudem sei die Information nicht an die Wähler. sondern die Bürger Fieberbrunns gerich- tet gewesen und kein Wähler sei im Schreiben daz aufgefordert worden, seine Stmme für eine bestimmte Partei abzugeben. Auch Fehler bei Sonderwahlbehörde Dass die Gerne inderatswali- len von 2004 wiederholt werden müssen, hat laut Verfassungsge- richtshof aber auch noch einen zweiten Grund. Denn auch bei der im Rahmen des Wahlver- fahrens eingesetzten Sonder- wahlbehörde, welche die 60 Be- wohner des Altenwohnheimes zur Stimmabgabe aufsuchte, sei es zu Ungereirntheiten gekom- men. Obwohl alle Mitglieder der Sonderwahlbehörde versi- cherten, auf keinen Wähler Ein- fluss genommen und auch die Einhaltung des Wahlgeheimnis- ses gewahrt zu haben, kommt der VfGh zum Schluss, dass die Wahl nicht gesetzeskonform durchgeführt wurce, da viele Altenheimbewohner im Stande gewesen seien, e:n Wahllokal aufzusLchen. Bis zum Aprii, wo sowohl Bürgermeister als auch Ge- meinderat neu gewählt werden müssen, gilt es nun. alle Proble- me zu beseitigen. Herbert Gran- der darf der neuerlichen Wahl wohl dennoch geiassen entge- gen sehen. Sabine Grat
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