Archiv Viewer
Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
Nicht nur die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind bei vielen Einsätzen unentbehr- lich - auch der Dienstgeber will seine Arbeitskräfte nutzen. Foto: Anzeiger 4, AktueI Ausgabe 31 Noch sind ehrenamtlische Helfer auf die Güte der Arbeitgeber angewiesen Recht auf Dienstfreistellung 1 Horst 7 oti ~ bene Gefühle Alsich mich vor 19 Jahren in ein Rehabiitätszentrum für Alkoholkranke und Drogensüchtige begab, ging es mir sehr schlecht. Ich hatte mein Leben nicht mehr im Griff, es war vom Alkohol beherrscht. Ich war damals 52 Jahre alt und wusste nicht wie ich mir selbst helfen konnte. Was ich damals heraus- fand war, dass der Alkohol gar nicht die ursprüngliche Ursache meiner Probleme war, sündern in Wirklich- keit ein gewaltiger Rück- stau an verdrängten und unbearbeiteten Gefüh- len. Dies führte zu gewal- tigen Angst- und Wutzu- ständen, welche ich mit Alkohol zu lindern ver- suchte. In dem Rehabilita- tonszentrum lehrte man mich zum ersten Mai, ehr- lich mit meinen Gefühlen umzugehen. Ich hatte vor- her me gelernt, mit mei- nen Gefühlen ehrlich und sorgsam umzugehen. Alleine hätte ich es da- her wohl auch nie ge- schafft. Heute weiß ich, dass intellektuelles Ler- nen, wie es in unseren Schulen vermittelt wird, nicht genügt, um junge Menschen fürs Leben vor- zubereiten, sondern dass unser Schulsystem nach einer eform schreit, die das emotionelle Wachs- tum, das komplizierte und mächtige Wirken unserer Gefühle min- destens ebenso aktiv be- rücksichtigt, wie das Ver- mitteln von Wissen. Wir alle müssen lernen, ehr- lich mit unseren Gefüh- len umzugehen. Geht es um Leben oder Tod ist jeder Helfer ge- fragt. Doch viele eh- renamtliche Mitarbeiter können ihre Unterstützung nicht anbieten, ihr Beruf lässt einen plötzlichen Einsatz nicht zu. BEZIRK. Ehrenamtliche Hel- fer wie zum Beispiel die 1.491 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus unserem Be- zirk Kitzbühel oder die eh- renamtlichen Mitglieder des Roten Kreuzes, der Bergret- tung, der Lawinenkommissi- onen, der Bergwacht und viele mehr sind unverzichtbar für den Katastrophenschutz. Das hat nicht nur der Hoch- wassereinsatz 2002 in St. Jo- hann gezeigt, wo 67 Erdge- schosswohnungen überflutet wurden. Auch bei der Na- turkatastrophe in den Bezir- ken Landeck und Kufstein im Jahr 2005, wurde klar, wie un- verzichtbar die Leistungen der freiwffligen Helfer sein können. „Allerdings werden diesen freiwilligen Helfern dienst- und arbeitsrechtliche Hür- den in den Weg gelegt' kriti- siert Franz Reiter. Ein großer rechtlicher Widerspruch be- stünde vor allem bei den Mit- gliedern der Feuerwehr. „Laut Landesfeuerwehrge- setz ist jedes aktive Mitglied der FFW verpflichtet, sich bei Alarm unverzüglich zur Hil- feleistung einzufinden. Wenn jedoch der Feuerwehreinsatz in die berufliche Arbeitszeit fällt, besteht kein Rechtsan- spruch auf Dienstfreistellung bei einem Katastrophenein- satz' erläutert Reiter. In Privatwirtschaft oft ein großes Problem Während im öffentlichen Dienst, Freistellungen in Form von Sonderurlauben eher leich- ter zu erreichen sind, kommt es in der Privatwirtschaft häu- figer zu Problemen aufgrund des unentschuldigten Fernblei- bens von der Arbeit. Reiter stellte im Landtag daher kürzlich den Antrag, auf einen Rechtsanspruch zur Dienstfreistellung bei Katas- tropheneinsätzen ehrenamt- licher Mitarbeiter. Die Kolle- gen stimmten dem Vorschlag ihres Vizepräsidenten ein- stimmig zu. Die Tiroler Re- gierung ist nun aufgefordert, diese Gesetzesänderung auch beim Bund zu bewirken. Regelung auch für Bergrettung wichtig Wie wichtig eine rechtlich ge- regelte Dienstfreistellung vor allem in der Privatwirtschaft wäre, zeigt sich unter anderem auch am Beispiel der Bergret- tung. Gerade im letzten Winter wurden die Helfer mehrmals zu Einsätzen gerufen, die nicht nur die ganze Nacht, sondern auch den darauffolgenden Tag in Anspruch nahmen. „Wir haben von vornherein nicht so viele Einsatzkräfte zur Verfügung, zusätzlich fallen dann noch Männer aus, weil sie ihren Arbeitsplatz nicht ver- lassen können. Suchaktionen, wie etwa jene nach dem austra- lischen Snowboarder oder dem iranischen Schifahrer, konnten nur deshalb planmäßig über die Bühne gehen, weil freiwil- lige Bergretter aus dem ganzen Bezirk zusammengeholfen ha- ben erklärt Ortsstellenleiter Alexander Semonsky. „Ein sol- ches Gesetz würde Vieles ein- facher machen", ist nicht nur er überzeugt. sag
< Page 5 | Page 7 >
< Page 5 | Page 7 >