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Wirtschaft 11 Gebrauchtes? ■ BEZIRK. Es muss nicht im- ; mer alles neu sein. Der Tiro- ; 1er Wirtschaftsbund regt eine ; Änderung der Förderricht- ; Knien des Landes an: „Unter : bestimmten Voraussetzungen I soll auch der Kauf von ge- ^ brauchten Wirtschaftsgütern i gefordert werden. Das bringt ; Impulse für neue Investitionen i und ist ein wichtiger Beitrag 1 zur finanziellen Stärkung der : heimischen Unternehmer“ er- ; klärt dazu der Bezirksobmann : des Wirtschaftsbundes Klaus Lackner. Die Idee stammt noch aus der aktiven Landtagszeit von : Landesobmann Jürgen Boden- seer und wurde im Rahmen ei ner WB-Diskussion im Bezirk Kitzbühel auf Anregung hei- : mischer Unternehmer geboren I : „Gerade für KMUs ist es nicht ; zwingend, Anlagegüter stets als Neukauf zu tätigen. Es gibt ei nen interessanten Gebraucht- markt, auf dem heimische Be triebe Investitionen zu einem guten Preis-Leistungsverhält nis tätigen können“, erklärt Klaus Lackner, „es ist nicht nachvollziehbar, warum der zeit ein Neukauf gefördert wird, ein Gebrauchtkauf aber ; nicht.“ Lackner imterstützt da- : mit den Vorstoß Bodenseers, : einen Antrag an den Land- - ; tag zu stellen. Bislang ist der : Kauf von gebrauchten Anlage- : gütern nicht förderföhig. Aus- ä nahmen sind nur in einzelnen ; Fällen unter sehr restriktiven ; Bedingungen möglich. Die Förderung für Gebrauchtanla gen soll nun möglich werden, i wenn die folgenden drei Vo raussetzungen erfüllt werden: a) Für das entsprechende \ Gut liegt eine Ursprungserklä- ! rung vor und es wurde in den ! letzten sieben Jahren dafür i noch keine Förderung der öft i fenüichen Hand gewährt. b) Mit dem Erwerb des ge- ; brauchten Anlageguts ist eine ; deutliche Reduzierung der Ko- j sten gegenüber dem Kauf eines i neuen Anlageguts verbunden. c) Das Gebrauchtmaterial/- i gut entspricht den geltenden Normen und Standards. Dr. Werner Plunger, LP Hannes Bodner, Peter Hofer, Dr. i^ritz Baumann, Dr. Norbert Ulf Neues Wirtschaftsinstrumentarium des Landes für Betriebe in Not Foto: LaocFHeol, Horst Fangnetz soll helfen unter bestimmten Vorausset zungen zur Anwendung. Mit dem Verfahren wird Betrie ben, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß fenen wirtschaftlichen Ent wicklung in Schwierigkeiten geraten sind: geholfen. Grundsatz der Ver schwiegenheit gilt „Natürlich verläuft dieser Beratungs- und Unterstüt zungs-Prozess absolut un ter dem Grundsatz der Ver- schvdegenheit. Unser Service wird passiv angeboten. Die Unternehmen können sich melden, um das Verfahren in Gang zu setzen. V/ichtig ist aber, dass sich die Betriebe rechtzeitig melden und nicht erst fünf vor zwölf“, erklärt LR Bodner. Voraussetzung für die Hilfe sind die grundsätz liche Lebensfähigkeit de? Be triebes, die Zustimmung der Gläubiger und eine gewisse regionale Bedeutung. Gehol fen wird nicht mit finanzi ellen Ivlitt^ln. Die Hilfe pas siert in Form von Kncw-How und Zeit. Wirtschafts-, Fi nanz- und Steuerberater wer den zur Verfügung gestellt, um ein Konzept für den Neu start zu erarbeiten. Eine neue Initiative des Landes macht den Wirt schafts-Standort Tirol noch attraktiver: Verfahrens- Ablauf verlau- BEZIRK. „Für Berriebe mit wirtschaftlichen men gibt es künftig eine Art 'Fangnetz', ein so genanntes ' Siandardisiertes Restruk turierungs-Verfahren'“, er klärt Wirtschafts-Landesrat Hannes Bodner. Gemeinsam mit Dr. Werner Plrmger (WK TiroJ), Dr. Norbert Ulf (IV Ti rol), Dr. Fritz Baumann (AK Tirol). Peter Hofer (ÖGB Ti rol), und Mag. Hannes Trat te r (Abt. Wirtschaft und Ar beit) präsentierte er heute das Proekt. Restrukturierungs- Verfahren: „Bereits 1993 wurde in Zu sammenarbeit der Tiroler Sozialpartner und dem Land Tirol bei der Abteilung Ar beit und V/irtschaf: der 'Ko operations-Beirat der Tiroler Sozialpartner' eingerichtet. Im Rahmen einer Neupositi onierung des Beirates wurde nun ein ' Standardisierten Restrukturierungs-Verfah ren entwickelt“, erklärt LR Bodner. Dieses Verfahren kommt 1. ) Prüfung der regio nal-wirtschaftlichen Be deutung des Betriebes 2. ) Durchführung ei ner Erst-Analyse 3. ) Der Kooperations- Beirat entscheidet ob der Fall angenommen wird oder nicht 4. ) Der „Runde Tisch“ wird einberufen. Beur teilung, ob eine Fortfüh rung des Unternehmens grundsätzlich möglich ist, Vereinbarungen mit den Gläubigern 5. ) Einberufung des Kooperatiöns-Beiraces - Auftrag für ein Restruk turierungs-Konzept Erstellung des Restrukturierungs- Konzeptes Wirtschafts- und Unter- Proble- 5.) durch nehmensberater, Banken und Sozialpartner 7.) Präsentation des Konzeptes auch für Gläu biger, Einverständnis der Gläubiger 3.) Umsetzung des Konzeptes
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