Kitzbüheler Anzeiger

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Wirtschaft 11 Gebrauchtes? ■ BEZIRK. Es muss nicht im- ; mer alles neu sein. Der Tiro- ; 1er Wirtschaftsbund regt eine ; Änderung der Förderricht- ; Knien des Landes an: „Unter : bestimmten Voraussetzungen I soll auch der Kauf von ge- ^ brauchten Wirtschaftsgütern i gefordert werden. Das bringt ; Impulse für neue Investitionen i und ist ein wichtiger Beitrag 1 zur finanziellen Stärkung der : heimischen Unternehmer“ er- ; klärt dazu der Bezirksobmann : des Wirtschaftsbundes Klaus Lackner. Die Idee stammt noch aus der aktiven Landtagszeit von : Landesobmann Jürgen Boden- seer und wurde im Rahmen ei­ ner WB-Diskussion im Bezirk Kitzbühel auf Anregung hei- : mischer Unternehmer geboren I : „Gerade für KMUs ist es nicht ; zwingend, Anlagegüter stets als Neukauf zu tätigen. Es gibt ei­ nen interessanten Gebraucht- markt, auf dem heimische Be­ triebe Investitionen zu einem guten Preis-Leistungsverhält­ nis tätigen können“, erklärt Klaus Lackner, „es ist nicht nachvollziehbar, warum der­ zeit ein Neukauf gefördert wird, ein Gebrauchtkauf aber ; nicht.“ Lackner imterstützt da- : mit den Vorstoß Bodenseers, : einen Antrag an den Land- - ; tag zu stellen. Bislang ist der : Kauf von gebrauchten Anlage- : gütern nicht förderföhig. Aus- ä nahmen sind nur in einzelnen ; Fällen unter sehr restriktiven ; Bedingungen möglich. Die Förderung für Gebrauchtanla­ gen soll nun möglich werden, i wenn die folgenden drei Vo­ raussetzungen erfüllt werden: a) Für das entsprechende \ Gut liegt eine Ursprungserklä- ! rung vor und es wurde in den ! letzten sieben Jahren dafür i noch keine Förderung der öft i fenüichen Hand gewährt. b) Mit dem Erwerb des ge- ; brauchten Anlageguts ist eine ; deutliche Reduzierung der Ko- j sten gegenüber dem Kauf eines i neuen Anlageguts verbunden. c) Das Gebrauchtmaterial/- i gut entspricht den geltenden Normen und Standards. Dr. Werner Plunger, LP Hannes Bodner, Peter Hofer, Dr. i^ritz Baumann, Dr. Norbert Ulf Neues Wirtschaftsinstrumentarium des Landes für Betriebe in Not Foto: LaocFHeol, Horst Fangnetz soll helfen unter bestimmten Vorausset­ zungen zur Anwendung. Mit dem Verfahren wird Betrie­ ben, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß fenen wirtschaftlichen Ent­ wicklung in Schwierigkeiten geraten sind: geholfen. Grundsatz der Ver­ schwiegenheit gilt „Natürlich verläuft dieser Beratungs- und Unterstüt­ zungs-Prozess absolut un­ ter dem Grundsatz der Ver- schvdegenheit. Unser Service wird passiv angeboten. Die Unternehmen können sich melden, um das Verfahren in Gang zu setzen. V/ichtig ist aber, dass sich die Betriebe rechtzeitig melden und nicht erst fünf vor zwölf“, erklärt LR Bodner. Voraussetzung für die Hilfe sind die grundsätz­ liche Lebensfähigkeit de? Be­ triebes, die Zustimmung der Gläubiger und eine gewisse regionale Bedeutung. Gehol­ fen wird nicht mit finanzi­ ellen Ivlitt^ln. Die Hilfe pas­ siert in Form von Kncw-How und Zeit. Wirtschafts-, Fi­ nanz- und Steuerberater wer­ den zur Verfügung gestellt, um ein Konzept für den Neu­ start zu erarbeiten. Eine neue Initiative des Landes macht den Wirt­ schafts-Standort Tirol noch attraktiver: Verfahrens- Ablauf verlau- BEZIRK. „Für Berriebe mit wirtschaftlichen men gibt es künftig eine Art 'Fangnetz', ein so genanntes ' Siandardisiertes Restruk­ turierungs-Verfahren'“, er­ klärt Wirtschafts-Landesrat Hannes Bodner. Gemeinsam mit Dr. Werner Plrmger (WK TiroJ), Dr. Norbert Ulf (IV Ti­ rol), Dr. Fritz Baumann (AK Tirol). Peter Hofer (ÖGB Ti­ rol), und Mag. Hannes Trat­ te r (Abt. Wirtschaft und Ar­ beit) präsentierte er heute das Proekt. Restrukturierungs- Verfahren: „Bereits 1993 wurde in Zu­ sammenarbeit der Tiroler Sozialpartner und dem Land Tirol bei der Abteilung Ar­ beit und V/irtschaf: der 'Ko­ operations-Beirat der Tiroler Sozialpartner' eingerichtet. Im Rahmen einer Neupositi­ onierung des Beirates wurde nun ein ' Standardisierten Restrukturierungs-Verfah­ ren entwickelt“, erklärt LR Bodner. Dieses Verfahren kommt 1. ) Prüfung der regio­ nal-wirtschaftlichen Be­ deutung des Betriebes 2. ) Durchführung ei­ ner Erst-Analyse 3. ) Der Kooperations- Beirat entscheidet ob der Fall angenommen wird oder nicht 4. ) Der „Runde Tisch“ wird einberufen. Beur­ teilung, ob eine Fortfüh­ rung des Unternehmens grundsätzlich möglich ist, Vereinbarungen mit den Gläubigern 5. ) Einberufung des Kooperatiöns-Beiraces - Auftrag für ein Restruk­ turierungs-Konzept Erstellung des Restrukturierungs- Konzeptes Wirtschafts- und Unter- Proble- 5.) durch nehmensberater, Banken und Sozialpartner 7.) Präsentation des Konzeptes auch für Gläu­ biger, Einverständnis der Gläubiger 3.) Umsetzung des Konzeptes
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