Kitzbüheler Anzeiger

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11 Wirtschaft Ausgabe 9 RaiffeisenBank Kitzbühel: Hauskauf- Erfüllen Sie sich Ihren Wunsch vom eigenen Haus Der Wunsch vom Eigenheim den oder erforderliche Repa­ raturen ein und berücksichti­ gen Sie diese beim Kaufpreis. Erstellen Sie jeweils eine Liste für sofort erforderliche und für später durchzuführende Repa­ raturen. Falls Sie die Repara- tmraufwendungen nicht genau abschätzen können, wenden Sie sich unbedingt an einen Baumeister oder Architekten Ihres Vertrauens. werbssteuer sowie diverse Ne­ bengebühren). Darüber hinaus können Übersiedlungskosten etc. anfallen. Prok. Georg Schipflinger, Kommerzkundenbetreuer der RaiffeisenBank Kitzbü­ hel, informiert: • Vergleichen Sie den Kaufpreis mit dem von ähn- hchen Objekten in dieser Lage. Klären Sie genau, was im Kauf­ preis inbegriffen ist und was nicht. Sie sind unabhängiger und müssen weniger Rücksicht nehmen, als wenn Sie in ei­ ner Wohnung leben. Die Kin­ der können ruhig lauter sein beim Spielen. Es steht Ihnen frei, Musik zu hören, wann und wie laut Sie wollen, oder am Wochenende die Bohrma­ schine zu benutzen. Diese Vorteile lassen viele von uns nach einem Haus Aus­ schau halten. Ich habe hier für Sie einige Tipps zusammen­ gestellt, die Urnen einen opti­ malen Hauskauf ermöglichen sollen: • Klären Sie die Zah­ lungsbedingungen, die Fi- nanzierungs- und Förder­ möglichkeiten, bevor Sie ein verbindliches (Vorvertrag) unterschreiben. Sie sehen: Bevor Sie die vie­ len Vorteile eines eigenen Hauses genießen können, gibt es eine Menge Arbeit zu erle­ digen. Ihr Kundenbetreuer der RaiffeisenBank Kitzbühel ist Ihr verlässhcher Partner, wenn es gilt, die optimale (Finanzie- rungs-)Lösung zu finden. RR. • Lassen Sie sich Kos­ tenschätzungen geben und besprechen Sie den Finanzie­ rungsbedarf mit ihrem Kun­ denbetreuer der Raiffeisen­ Bank Kitzbühel. Kaufangebot Prok. Georg Schipflinger, Bank­ stelle Jochberc, 05355/5315- 410, georg.schipfllnger®rbgt. raiffeisen.at Lassen Sie sich alle vorhegenden Professionisten- rechnungen für durchgeführte Bauarbeiten übergeben. Für Mängel besteht eine Haftung von drei Jahren. Foto: Raika kauf beinhaltet Zusatzkosten von in der Regel lo % bis 15 % (z. B. Provisior.skosten, Ver­ tragsgebühren und Grxmder- Prüfen Sie den Zu­ stand des Hauses Kalkulieren Sie Schä- Jeder Immobilien- Erfolgreiche Beschwerde: Mit 2007 muss Rückerstattung^ neu ^ere^elt werden - Belastung sinkt VfGH hebt NOVA-Regelung auf lastet werden. Die bisherige Regelung war sachlich nicht gerechtfertig und somit gleich­ heitswidrig. Sie führte nämhch zu einer Bevorzugung ledigfich von Leasinguntemehmen.“ Das Urteil basiert auf ei­ nen Fall in Tirol den der Kitz- büheler Steuerberater Dr. Tho­ mas Obermoser zusammen mit dem Juristen Dr. Markus Kroner bis zum Verfassungsgerichtshof durcl^efiDchten hatte. Die Bundesregierung hat auf Grund des jüngsten Urteils bis 31. Dezember des heurigen Jah­ res Zeit, sich eine Neuregelung zu überlegen. Wie diese Neu­ regelung aussehen könnte, er­ klärt der Tiroler Steuerexperte Dr. Thomas Obermoser: „Bei Gebraucht-fahrzeugen darf die No VA in Zukunft nur noch antei- % erhoben werden. Ich erwarte, dass jeder, der eb Gebraucht­ fahrzeug ins Ausland verkauft, die Nc VA anteilig erstattet erhält Das bedeutet eine geringere Be­ lastungswirkung der No VA so­ wie weit weniger Diskussionen bei Fmanzprüfungen.“ Aufatmen für „ge­ schröpfte“ Autofahrer: Weniger NoVa-Belastung bei Fahrzeugnutzung. Von der neuen NoVA-Erstattui^ werden ab 2007 jedenfalls Unternehmer profitieren. Mit der Frage, ob die neue NoVA-Erstattung letztendlich auch auf Privatpersonen zutrifft, hat sich der VfGH (noch) nicht beschäftigL Dieser Umstand soUte allerdings selbstverständ­ lich sein, meinen die beiden Be­ schwerdeführer Dr. Thomas Obermoser und Dr. Markus Kroner: „Die NoVA-Erstattung muss in Zukunft jedermann of­ fen stehen. Sonst wäre die nächs­ te ungerechtfertigte und damit erneut verfassungswidrige Pri- vüegienmg von Unternehmern im Vergleich zu Privatpersonen evident“ erhält es die No VA vom Zeit­ wert des Fahrzeuges erstattet. Das Leasinguntemehmen hat im Endeffekt die No VA nur für den Zeitraum der Inlandsnutzung zu entrichten. Der (bisherige) Un­ terschied: Verbringt ein ande­ rer Unternehmer das KFZ, für das No VA entrichtet wurde, ins Ausland, blieb er mit der vollen No VA belastet Er hatte bisher keine Möglichkeit, die Nova-Be­ lastungswirkung auf die Inlands- Zeitwert erstattet erhalten. An- nutzung zu beschränken. Bevorzugung von Leasingfir­ men ist mit Jahreswechsel passe. Der angefochtene Paragraf 12a NoVA-Gesetz ist verfassungs- widr%, da er die Erstattungs­ möglichkeit auf Leasingunter­ nehmen beschränkt. Dazu Dr. Markus Kroner: „Durch die­ se Entscheidung des Verfas- mit einer Beschwerde errungen. sungsgerichtshofes wird klar- Zum Hintergrund: Verbringt gestellt dass die No VA für alle ein Leasinguntemehmen nach Unternehmer als Verbrauchs- Beendigung des Leasingver- abgabe zu qualifizieren ist Nirr träges ein Fahrzeug ins Airsland, die Nutzung im Inland darf be- Verfassungsgerichtshof hebt bestehende NoVA-Regelung auf. Erfolgreiche Tiroler- Salzburger NoVA-Beschwer- de bringt Bundesregierung unter Zugzwang. KITZBÜHEL/SALZBURG/ WIEN. Wurde ein Gebraucht- fahrzei^ ins Ausland veräußert oder verbracht haben bisher nur Leasinguntemehmen die Norm­ verbrauchsabgabe (NoVa) vom dere Unternehmen waren von der Erstattung ausgeschlossen. Diese Regelung hat der Verfas­ sungsgerichtshof aufgehoben! Den juristisch-steuerrechtlichen Erfo^ haben der Kitzbühder Steuerberater Dr. Thomas Ober­ moser und der Salzburger Rechtsanwalt Dr. Markus Kroner
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