Kitzbüheler Anzeiger

Archiv Viewer

Ausgabe im Vollbild öffnen
Zurück zur Übersicht
11 Aktuell Ausgabe 25 Land sieht für Baumaßnahmen im historischen Stadtkern Auflagen vor iert Schützenswertes Kitzbühel Wieder Steinschlag Neben acht weiteren Orten in Tiroi zähit auch die Innenstadt von Kitzbühei historisch schützenswerte Bauten. bei auf die Erhaltung der hi­ storischen Ansichten, das Nebeneinander von histo­ rischer und moderner Archi­ tektur sovde die örtliche Bau­ tradition zu legen. Experten müssen zu Rate gezogen werden So der Gesetzestext. Doch welche Auswirkungen hat das nun auf die Hausbesitzer und die Bewohner in diesen Schutzzonen? Friedhelm Viertl, ehema­ liger Kitzbüheler Stadtbau­ meister und jetzt Sachverstän­ diger in Sachen Schutzzonen, erklärt, welche Vorhaben in Zukunft bewilligungspflichtig sind: „Jegliche Arten von Zu- und Neubauten sowie sämt­ liche Baumaßnahmen, die das Erscheinungsbild eines cha­ rakteristischen und schüt­ zenswerten Gebäudes betref­ fen, müssen absofort vom Sachverständigenbeirat ge­ prüft und abgesegnet werden, ehe sie umgesetzt werden kön­ nen.“ Ebenfalls einer Bewilli­ gungbedürfen: das Anbringen von Werbeeinrichtungen, An­ tennen, Beleuchtungen, Mar­ kisen, Leitungen, Verblen­ dungen sowie die Erneuerung von Fassaden, Fassadenanstri­ chen und Dacheindeckungen. Kitzbühel als typische Altstadt Die Schutzzone von Kitzbühel ist durch die bauliche Struktur der Innenstadt klar vorgegeben und erstreckt sich entlang der natürlichen Grenzen vom Le­ benberg über den Pfarraubach bis zum Gänsbach. „Kitzbühel entspricht einer typischen Alt­ stadt. Es sind hier noch sehr viele historische Gebäude er­ halten wie etwa die Kathari- nenkriche, die Stadttore, das Alte Finanzamt oder das Rat­ haus. Schon zii Zeiten Feisten- bergs hatten viele Gebäude be­ reits jenes Erscheinungsbild, wie sie es heute vorweisen“, so Raumordnungsexperte Walter Preyer. Wer nun aber denkt, in der Kitzbüheler Innenstadt darf absofort überhaupt nichts mehr verändert werden, der irrt. Bei entsprechenden Bau­ vorhaben müssen künftig le­ diglich Expeften zu Rate gezogen und mit ihnen ge­ meinsam Projekte ausgear­ beitet werden. KRICHDORF(KA). Ein 19-jähriger Kirchberger und ein weiterer 19-jäh- riger Mann aus Prägraten durchkletterten am Sonn­ tag in den späten Vor­ mittagsstunden die Klet­ terroute „Plaiser“ in der Wildangerwand, unweit vom entfernt. Nachdem sie die Route geklettert waren, seilten sie sich mit ihren Halbseilen ab. Der Kirchberger seilte sich als Erster ab, fixierte sich am Stand der letzten Abseillänge und beobach­ tete seinen Kletterpartner beim Abseilen. Als dieser im Begriff war sich von seinem Stand zu lösen und sich abzuseilen, stürzten mehrere, aus bislang un­ geklärter Ursache, ausge­ brochene Steine, von oben kommend, auf ihn und den darunter am Stand­ platz befindlichen Kirch­ berger. Durch die herab­ stürzenden Steine wurden dieser trotz Kletterhelm im Gesicht (Verdacht auf eine Mittelgesichtsschädelfrak­ tur) schwer verletzt. Sein Partner hingegen wurde lediglich leicht verletzt. In Folge wurde der schwer verletzte Kirch­ berger von der Besatzung des herbeigerufenen Not­ arzthubschraubers „Chri- stophorus 4“ mittels „va­ riabler (Seillänge von 80 m) aus der Wand gekapert, zu einem Zwischenlandeplatz geflogen, medizinisch erst­ versorgt und aufgrund der schweren Verletzung in die Klinik nach Innsbruck gebracht. Dem anderen Kletterer gelang es, durch Unterstützung eines un­ beteiligten Kletterers, sich selbst bis an den Wandfuß abzuseilen. BEZIRK. Seit über 30 Jahren gibt es in Tirol ein Stadt- und Ortsbildschutzgesetz. 2003 wurde es nun novelliert. Seit­ her zählt neben der Altstadt und die Stadtteile Maria­ hilf, Hötting und St. Nikolaus von Innsbruck, die Altstadt von Hall und die Gemeinden Hopfgarten im Brixental, Li­ enz, Obertilliach, Rattenberg und Reutte auch das Zentrum von Kitzbühel zu den schüt­ zenswerten Gebieten Tirols. Ziel dieses Stadt- und Orts- bildschutzgesetzes ist es, das vorwiegend durch Gebäude und sonstige Anlagen ge­ prägte Erscheinungsbild ei­ ner Gemeinde architektonisch qualitätsvoll zu gestalten. Charakteristische eigenar­ tige Stadt- und Ortsteile so­ wie Gebäudegruppen sind in ihrer Baustruktur und orga­ nischen Funktion zu erhal­ ten, weiterzuentwickeln und erforderlichenfalls zu verbes­ sern. Besonderer Wert ist da- Stripsenjochhaus Taubergung“ Die bunten Fassaden und der typisch architektonische Stil der Kitzbüheler Innenstadt sind laut Experten als Foto: Anzeiger besonders schützenswert einzustufen.
< Page 1 | Page 3 >
 
Kontakt
Tel.: +43 (0) 5356 6976
Fax: +43 (0) 5356 6976 22
E-Mail: info@kitzanzeiger.at
Virtuelle Tour
Rundblick - Virtual Reality
Werbung
 
Zurück Aktuelle Gemeinde Archiv Suchen