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!5(l Profis des Wohnens Ausgabe 44 Der Nachbar ist ZU laut? Was darf er und was darf er nicht s kommt nicht selten vor, dass sich Nachbarn im Stiegenhaus oder an der Grundstücksgrenze aus dem Weg gehen. Oft sehen Sie sich nur vor Gericht. In den meis ten Fällen geht es um Lärmbe lästigungen. Hier lesen Sie wie Sie sich wehren können. Der Lärm Grundsätzlich muss zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die so genannte Nachtruhe einge halten werden. Das heißt, die Stereoanlage gehört auf Zim merlautstärke, Staubsaugen oder Teigmixen sollten zu an deren Tages(Nacht)zeiten erle digt werden und auch der flei ßigste Heimwerker sollte dann Bohrmaschine oder Stichsäge aus der Hand legen. Auch gilt noch die Sonntagsruhe. Dies betrifft vor allem Gartenbe sitzer, die dann nicht den Ra senmäher anwerfen sollten. Die altbekannte Mittagsruhe ist Geschichte, mit der Aus nahme, dass diese „ortspoli zeilich“ festgelegt wurde. Zum Beispiel in einem Kleingar tenverein, wo dann zwischen 12:00 Uhr und 14:00 das Ra senmähen verboten ist. Wie setzt man sich zur Wehr? Gegen einen lärmenden Nach bar hilft oft ... wie in den meisten Fällen des Le- bens ... das persön- liehe Gespräch. Bleibt die ser Versuch 1 ohne Erfolg, | dann sollte j die Polizei helfen. Diese kann eine Geldstrafe verhängen, wenn man auch eine Unterlassungs eine Verwaltungsübertretung klage ins Auge fassen. Gehen vorliegt. Bei ganz groben Ver- die Belästigungen trotz Ver stößen kann es sogar zu einer urteilung weiter, drohen dem Festnahme kommen. Bei re- lauten Nachbarn Beugestra- gelmäßigen Lärmbelästigun- - fen und bei Mietern die Kün- gen kann E digung des Mietvertrages. ...J !'■ iSitfc mm PuMp dich m diE UNAbhÄNqiqkEii! i 1 5 * ■ m Im m 1 m m iviii (Jem mchiicEN Partner hAcfWXN ER , GMbH&CoKC ^ ENERGIESYSTEME * BÄDERSTUDIO • INSTAUAflONEN • AncIrä HAqlEiTNER GMbH & Co KG A^6565 KiRckbERq/TiRol • BrIxentaIer Str. 16 • TeI. +45 (0) 5557/2267 • Fax +45 (0) 5557/2267-20 0ffiCE@hAqlEiTNER'iNSTAllATi0NEN.AT • WWW.llAqlEiTNER'iNSTAllATiONEN.AT
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