Kitzbüheler Anzeiger

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Wirtschaft Ausgabe 17 Advokatur Dr. Herbert Schöpf LL.M.: Immobilienbewertung - ein Blick über die nationalen Grenzen Internationale Immobilienbewertung DR. HERBERT SCHÖPF LL.V, INNSBRUCK KITZBÜHEL In der geschäftlichen Praxis treten vielfäl­ tige Situationen auf, in denen die Bewertung von Immobilien (Liegen­ schaften, Liegenschafts­ anteile, Baurechte, Superädifikate, etc.) erforderlich wird. mierten Be wertungs verfahren (Vergleichswert-, Ertrcgs- wert- und Sachwertverfahren = sog. normierte Verfahren). In Deutschland werden die Immobilienwerte vorrangig nach den in der Wertermitt­ lungsverordnung (WeriV) geregelten Verfahren ermit­ telt. Während nach dem Ver­ gleichswertverfahren die zu bewertenden Immobilien mit oft subjektiv ausgewählten Vergleichsimmobilien (aus­ gehend von deren Verkaufs­ preisen und unter Berück­ sichtigung von bestimmten Zu- und Abschlagsfaktoren) verglichen werden, liegt dem Ertragswertverfahren die Überlegung zugrunde, dass sich der Wert einer Immobilie aus dem Rückschluss zukünf­ tig erwarteter Erträge ermit­ teln lässt. Internationale Wert­ ermittlungsverfahren Das Sachwertverfahren er­ rechnet wiederrum den Wert einer Immobilie durch Addi­ tion des Bodenwertes und der um die Alterwertminderung reduzierten Herstellungsko­ sten baulicher Anlagen. International agierende In­ vestoren, Immobiliengesell­ schaften, Projektentwickler udgl. setzen abweichend von den normierten Verfahren vermehrt auf die Anwendung internationaler Wertermitt­ lungsverfahren. Neben oder ergänzend zu den normierten Verfahren (LGB, WertV) fin­ den dort Wertermittlungs­ verfahren Anwendung, deren Bewertungsergebnisse (Im­ mobilienwert) weitere - für Investoren jedoch entschei­ dungswesentliche - Bewer­ tungsfaktoren berücksichti­ gen. Zu nennen sind etwa das sog. Residualwertverfahren (residual method) und das Barwertverfahren (discounted cash flow method, DCF-Ver- fahren). Das Residualwertver­ fahren, das insbesondere bei unbebauten oder nur teilweise bebauten Liegenschaften, die einer anderen als der bishe­ rigen Nutzung zugeführt wer­ den sollen (z.B. Umwidmung, verändert Objektnutzung) angewendet wird, berück­ sichtigt den oft wesentlichen Umstand, dass die gegen­ wärtige Nutzung der Liegen­ schaft aus Sicht der Markt­ teilnehmer nicht mehr als die bestmögliche Nutzungs­ art beurteilt wird, sondern das Bewertungsobjekt „im Umbruch steht“ (property- in-transition). Dieses Bewer­ tungsverfahren ist vor allem für Projektentwickler eine weitere Entscheidungshilfe und deshalb findet sich di­ ese Bewertungsmethode auch regelmäßig im Rahmen von Feasibility Studies des zu be­ urteilenden (Groß-)Projektes wieder. Nach dem ursprüng- hch für die Unternehmens­ bewertung entwickelten, nun­ mehr jedoch vermehrt (auch etwa in Deutschland) von Im- mobihengesellschaften ange­ wendete Barwertverfahren (DCF-Verfahren) wird die ex­ plizite Trennung von Boden- und Ertragswert der bau­ lichen Anlagen vermieden. Es wird vielmehr der Birwert (Kapitalwert) einer Immobilie ermittelt und zwar indem die zukünftigen Zahlung-süber- schüsse (cashflow) bestimmt und mit Hilfe der Kapitalkos­ ten auf den Bewertungsstich­ tag diskontiert werden. Da­ bei werden auch zu zahlende Steuern (Körper- oder Ein­ kommenssteuer) berücksich­ tigt. Bei diesem ertragsorien­ tierten Bewertungsverfahren wird so der zukünftige, in Geldeinheiten bewertete, Nut­ zen einer Immobilie au: den Bewertungsstichtag abgezinst. Diese Metnode ist um einiges flexibler als die klassischen Ertragswertverfahren (LBG, WertV): weil etwa auch Ri­ siken und Wachstumspotenzi­ ale im Kapitalfluss vereinfacht abgebilcet werden können. Die Berücksichtigung inter­ nationaler Standards für die Bewertung von Immobilien ist heute Stand der (Bewer- tungs-) Technik. Kitzbühel | So stellen etwa die Veräußerung oder der An­ kauf einer Immobilie, sei es bloß klassisch oder im Rah­ men von „Sale and Lease Back-Transaktionen“ und ge- Auseinanderset- zungen ebenso Bewertungs­ anlässe dar, wie solche im Rahmen von Immobilienfi­ nanzierungen, Portfoliobewer­ tungen von Immobilien fonds, Werthaltigkeitsprüfungen von Immobilien im Rahmen des Jahresabschlusses und für richtliche steuerliche Zwecke (z.B. Be­ urteilung verdeckter Gewinn­ ausschüttungen oder verbo­ tener Einlagenrückgewähr Immobilientransakti- bei onen mit Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft). Diese unterschiedlichen Be­ wertungsanlässe verfolgen je­ weils einen bestimmten Be­ wertungszweck und bestimmt letzterer, gemeinsam mit dem Bewertungsgegenstand, die Wahl des Bewertungs­ verfahrens. In Österreich er­ folgt die Immobilienbewer­ tung fast ausschließlich nach den im Liegenschaftsbe­ wertungsgesetz (LBG) nor- Advokatur Dr. Herbert Schöpf LL.M. Rechtsanwalt-GmbH Arkadenhof • Innsbruck Bichlstraße 22 • Kitzbühel Tel. 0043/(0)5356 / 639270 advokatur^dr-schoepf.at
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