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30 Land & Leute Ausgabe 53 Erie Iribabve von Rotary Kilzbühel präsentiert von: SPARKASSE 1 3 Kitzbühel .54 544544..5.M W.5445,' S 0 ROTARY CLUB KITZBÜHEI. Präsident: Heinz Härtlein TeI. 0664 1 3252606 Treffpunkt: Jeden DO um 19.30 Uhr Hotel Tiefenbrunner4 Kitzbühel UONS CLUB KtTZBÜMEL Prasident: Hans Erharter Tel. 0664 4153033 Treffpunkt: Jeden 2. + 4. Dl um 19.30 Uhr, Hotel Rasmushof 0 - KWANJ5 CLUB KlTZßÜHE Präsident: Anton Steinwender Tel. 0664 1 2489039 Treffpunkt: Jeden 2.+4. DO im Monat um 19.30 Uhr im Gasthof Schöne Aussicht, St. Johann oiisicw Präsidentin: Angelika Schmied-Hofinger TeI. 0664 23002185 Treffpunkt: Jeden 1. Dl im Monat um 19 Uhr im Hotel Rasmushof ~ U L- P Hans Peter Höck Tel. 066418 18402 Viel Wissenswertes ver - mittelte ein Vortrag, zu dem die ÖGB-Senioren eingeladen haften. Kitzbühel 1 Die Übergabe sei- nes Besitzes nach dem Tod beschäftigt früher oder (lei- der) später jeden von uns. Mit der Abfassung des Testaments soll man sich nicht Zeit las- sen, weil der „Letzte Wille", der eine einseitige Willens- bekundung ohne jedes Ein- flussrecht Dritter ist, jederzeit einer neuen Situation (Ände- rung der Begünstigten oder von Sachwerten) angepasst werden kann. Mit der Hand schreiben und unterschreiben soll man, so lange man aner- kannt geschäftsfähig ist. Es gibt keine Formvorschriften und braucht keine Vorlagen. Je einfacher und klarer das Testament verfasst ist, desto leichter sind zuerst die Nie- derschrift und dann die Ab- wicklung durch den Notar. Verfügung durch den „Letzten Willen" Wer keinen „Letzten Wil- len" niedergeschrieben (und zur Klarstellung, was die letzte Fassung darstellt, mög- lichst mit dem Datum verse- hen) hat, überlässt seinen Be- sitz der gesetzlichen Erbfolge. Das gesetzliche Erbrecht be- günstigt den Ehepartner und eigene Kinder, bei kinderlos Verstorbenen auch die Eltern. Ein Pflichtteil von nicht ange- führten Personen, denen ein Erbrecht zusteht, kann auch im Fall eines Testaments be- ansprucht werden. Eine Le- bensgemeinschaft, die nicht als Partnerschaft eingetra- gen werden kann, begründet aber kein gesetzliches Erb- recht, daher kann ein Partner nur durch eine testamenta- rische Verfügung abgesichert werden. Mitentscheidungen sichern Die Angst vor einem zu frü- hen „Übergeben" ist weit ver- breitet und in manchen Fäl- len sicher verständlich, soll aber kein Hindernis für ein Testament sein. Die Beibe- haltung von Besitz ist nach wie vor die beste Absiche- rung, dass man mitreden und mit entscheiden kann. Die Schaffung von Eigentum für die Kinder wird durch Woh- nungseigentum, etwa für ei- nen Anbau oder auf ein zu bebauendes Grundstück, er- leichtert, ohne den Gesamt- besitz zu übergeben. Vererben bzw. erben kann man nur nach dem Tod des Erblassers, auch das Einfor- dern eines Erbteils ist erst zu diesem Zeitpunkt mög- lich. Vom Verschenken gilt das alte Sprüchlein, dass man Verschenktes nicht mehr zu- rückbekommt. Auch ein aus- drücklicher Pflichtteilsver- zicht ist unwiderruflich. Ein informatives Grund- satzreferat von Notar Wilhelm Grander, der von den Pensi- onisten des Gewerkschafts- bundes eingeladen worden war, löste erneut breites Inte- resse aus. In Österreich ist die Erstinformation in einem No- tariat kostenfrei, damit fach- kundiger Rat eingeholt wer- den kann und manche Sorge älterer Menschen, die ihr Erbe mit Bedacht weitergeben wol- len, ausgeschaltet werden kann. H.W. WEIHNACHTSSPENDE: Der Kiwanis-Club Kitzbü hei- St. Johann spendete auch heuer wieder für kranke Kin- der 100 Puppen zum Bema- len. Johann Grander und der neue Clubpräsident Anton Steinwender überbrachten dem Bezirkskrankenhaus die begehrten Geschenke per- sönlich. „Es kommt bei den Kindern sehr gut an. Jeder kann sich seine Puppe selber gestalten" erläuterte Gran- der bei der Ubergabe. Die Aktion des Kiwanis-Clubs besteht bereits seit fünf Jah- ren. Im Bild: Anton Steinwen- der (1.) und Johann Grander übergaben die Spende an Schwester Agnes Sojer und die kleine Hannah. Foto: Krista Testament zur Absicherung des Partners ohne gesetzliches Erbrecht notwendig Vererben oder verschenken
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