Kitzbüheler Anzeiger

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58 Bauen & Wohnen Sonderthema Das Grundbuch D as Grundbuch hat in Öster- reich seit jeher den Cha- rakter eines Liegenschafts- verzeichnisses gehabt. In die Grundbücher sind alle Liegen- schaften, die im privat-rechtli- chen Verkehr stehen, mit Aus- nahme jener aufzunehmen, die den Gegenstand eines Eisen- bahnbuches oder eines Berg- buches bilden. Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Das Hauptbuch besteht aus al- len Einlagen einer Katastralge- meinde. Diese umfassen alle Grundstücke der Katastralge- meinde. Das Gutsbestands- blatt enthält die Bestandteile des Grundbuchskörpers, nicht nur Grundstücke einschließ- lich der Überlandgrundstücke, sondern eingebücherte Keller (ohne Anteil an der Erdober- fl äche) und bei Baurechtsein- lagen (nur) das Baurecht. Das Eigentumsblatt enthält das Ei- gentumsrecht als Alleineigen- tum oder Miteigentum und all- fällige Beschränkungen des Eigentümers in seiner V erfü- gungsgewalt (z.B. Sachwal- terbestellung, Konkurseröff- nung). Das Lastenblatt enthält alle die Liegenschaft belasten- den dinglichen Rechte, die sie betreffenden Beschränkungen, Wiederkaufs-, Vorkaufs- und Bestandrechte und einverleibte Verfügungsbeschränkungen. Für das Grundbuch gelten das Publizitätsprinzip und der V er- trauensgrundsatz. Der Bürger darf auf die Vollständigkeit und Richtigkeit des Grundbuches vertrauen. Advokatur Dr. Herbert Schöpf LL.M. Rechtsanwalt-GmbH Kanzleisitz: Arkadenhof • Innsbruck Sprechstelle: Jochbergerstr. 18 • Kitzbühel Tel. 0043/(0)512 / 584424 Termin nach Vereinbarung advokatur@dr-schoepf.at Dr. Herbert Schöpf LL.M. A lles was Recht ist TIROLER Kundenbüros i n Ihrer Nähe Kitzbühel · Im Gries 11 · Tel. 05356/62574 St. Johann · Wieshoferstr. 9 · Tel. 05352/64631 www.tiroler.at Eine bessere Zeit, um sich von altem Gerüm- pel zu trennen und die Wohnung mal gründlich auszumisten gibt es nicht. Überlegen S ie, was Sie alles mitnehmen wollen und wo- von Sie sich ohnehin schon lange trennen wollten. Möbel, Kleidung, Schuhe, Geschirr, etc. Sie könnten b eispielsweise gleich die Abschiedsparty dazu nutzen, einen Flohmarkt für F reunde und Nachbarn zu veranstalten. Vielleicht hat je- mand anderer Freude an Din- gen, die Sie nicht mehr brau- chen. Oder Sie spenden alte Kleidung, Schuhe und Möbel einer karitativen Einrichtung. Manche holen diese sogar gratis oder gegen eine geringe Gebühr a us Ihrer Wohnung ab. Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Gemeinde nach den jeweiligen Möglichkeiten der Sperrmüllentsorgung. Bald muss alles ausgeräumt, Kisten geschleppt und die neue Wohnung ausgemalt werden - alles kein Pro- blem denn die Vorfreude auf die neuen 4 Wände ist g roß. Wenn da nicht noch der Aus- zug aus der alten Wohnung anstünde. U nd Maler- bzw. Renovierungsarbeiten in einer Wohnung, aus der man ohne- hin auszieht machen eigent- lich keinen Spaß mehr. Bevor Sie zu renovieren be- ginnen, lesen Sie auf alle Fälle Ihren Mietvertrag nochmals gründlich d urch, um zu se- hen, was genau Sie mit Ihrem Ver- mie- ter ver- einbart haben. Schönheitsreparaturen in der Wohnung (wie Bohr- löcher zuspachteln, a usmalen etc.) müssen S ie nur vorneh- men, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag angeführt ist. Ansonsten gilt: Die Woh- nung muss besenrein, d.h. leer geräumt und v on grobem Schmutz befreit (Fensterput- zen u. Parkett abschleifen ge- hören nicht dazu), übergeben werden. Schäden, die d urch unsachge- mäße Behandlung verursacht wurden, wie z.B. Brandlöcher oder Rotweinl ecken im Tep- pichboden, müssen natürlich beseitigt werden. Nicht da- runter fallen normale Abnut- zungserscheinungen, wie bei- spielsweise Graufärbung der Wände, T eppichboden und Parkett, die mit der Zeit unan- sehnlich wurden oder l eckig ge wor - dene Arma- turen etc. Diese wurden bereits mit den Mietkosten abgegolten. Es ist ratsam, mit dem Ver- mieter einen Termin für die Wohnungsübergabe zu ver- einbaren, bei dem gemeinsam ein Übergabeprotokoll er- stellt wird (auch bei der neuen Wohnung empfehlenswert!). Dies ist im Interesse beider Parteien und beugt späteren Streitfragen vor. Das Proto- koll dokumentiert den Zu- stand der Wohnung sowie be- stehende Schäden. S ollten Sie vorhandene Beschädigungen nicht repariert haben, so hat der Vermieter das Recht, Ih- nen den momentanen „Zeit- wert“ (nicht den Neupreis) des Teppichbodens beispiels- weise zu verrechnen bzw. von der Kaution abzuziehen. Quelle : www.wohnnet.at Endlich die neue Traumwohnung gefun- den, der Umzug steht bevor. Noch ist die Vorfreude groß. Was man unter Was man unter besenrein besenrein oder oder bezugsfertig bezugsfertig versteht versteht
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