Kitzbüheler Anzeiger

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10 Wirtschaft Ausgabe 14 Kitzbühel | Nach der Finanz- krise werden die internationa- len Finanzmärkte nicht mehr das sein, was sie einmal waren. Es werden neue Regeln gelten, neue Produkte werden auf- tauchen und möglicherweise werden sich die Marktteilneh- mer anders – ho entlich rati- onaler – verhalten. Eines wird jedoch noch genauso sein wie zuvor: Millionen von Men- schen in den USA, in Euro- pa, in Japan und anderen In- dustriestaaten werden nach Finanzprodukten verlangen, mit denen sie ihre Altersvor- sorge rentierlich und vor allem sicher au auen können. Pri- vate Anleger, Versicherungen, Pensionsfonds und Versor- gungswerke sind ständig auf der Suche nach Anlagemög- lichkeiten für unvorstellbar große Vorsorge-Volumina. Immobilienrente öffnet neue Anlageklasse Die Eigenheimrente erweitert das Spektrum als Altersvor- sorgemöglichkeiten nicht nur quantitativ, sondern vor allem qualitativ. Nunmehr haben die Sparer nicht nur die Wahl zwischen verschiedenen Vari- anten der Geldrente. Die Im- mobilienrente ö net ihnen eine neue Anlageklasse. Geld- rente und Immobilienrente unterscheiden sich im We- sentlichen in fünf Merkma- len. Der grundlegende Unter- schied besteht in der Leistung. Während die Geldrente die lebenslange Zahlung einer monatlichen Summe garan- tiert, die sich noch im Über- schuss erhöhen kann, erfolgt bei der Eigenheimrente kein Geldzu uss. Der Vorteil von Wohneigentümern besteht vielmehr im mietfreien Woh- nen. Ähnlich wie bei der Geldrente wirkt dieser Ef- fekt lebenslang, solange die Eigentümer ihre Immobilie nutzen. Die Geldrente kön- nen Sparer üblicherweise erst im Pensionsalter in Anspruch nehmen. Eigene Wände können die Erwerber jedoch bereits viel früher genießen. Deren Vorteile sind am An- fang, solange die Immobilie noch nicht schuldenfrei ist, erst einmal überwiegend in- materieller Art. Dazu zählen eine hohe Wohnqualität, die Unabhängigkeit von Mieten und Vermieten und die Frei- zügigkeit in der Gestaltung des Wohnumfeldes. Eng da- mit verbunden ist als dritter Vorteil die emotionale Kom- ponente des Wohneigentums. Der Traum von Wohneigen- tum ist heute genauso jung wie vor Jahrzehnten. Schutz vor Geldentwertung Ein vierter entscheidender Vorteil des Immobilienei- gentums als Altersvorsorge stellen die Wertstabilität sowie der Schutz vor Geldentwer- tung dar. Aufgrund der zu- nehmenden Lebenserwartung der Menschen werden Al- tersvorsorgeverträge heute mit einem Zeithorizont von und mehr Jahrzehnten ab- geschlossen. Wer will einem -Jährigen sagen können, was eine heute vereinbarte Rente in oder Jahren noch wert ist? Demgegenü- ber stehen der Substanzwert des Immobilieneigentums, seine Resistenz gegenü- ber in ationären Entwick- lungen sowie die Chance auf Wertentwicklung. Nachfrage nach Eigentum nimmt zu Alle Indikatoren deuten darauf hin, dass die Nach- frage nach Wohnraum und insbesondere nach Im- mobilieneigentum in den nächsten Jahrzehnten eher zu- als abnehmen wird. Ein weiterer gravierender Un- terschied zwischen Geld- und Immobilienrente be- tri die Vererbbarkeit. Bei der Geldrente wird das Vor- sorgekapital entweder rest- los verbraucht oder nicht in Anspruch genommenes Vor- sorgekapital fällt – bei Tod des Versicherten vor den Ka- pitalverzehr – der Versiche- rungsgesellscha anheim. Da- ran ändert auch die Tatsache nichts, dass Rentengarantie- zeiten sowie Hinterbliebenen- versorgungen vereinbart wer- den können. Im Gegensatz dazu bleibt der Wert des Im- mobilieneigentums erhalten. Es kann unbegrenzt vererbt werden. Immobilieneigen- tum stellt damit eine generati- onenübergreifende und nach- haltige Altersvorsorge dar. Advokatur Dr. Herbert Schöpf LL.M. Rechtsanwalt-GmbH Kanzleisitz: Arkadenhof • Innsbruck Sprechstelle: Jochbergerstr. • Kitzbühel Termin nach Vereinbarung Tel. /( ) / advokatur@dr-schoepf.at Dr. Herbert Schöpf LL.M.: Der E ekt des mietfreien Wohnens der Eigenheimrente wirkt lebenslang Immobilien zur Altersvorsorge
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