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2 Aktuell Ausgabe 29 Vamed braucht ein Areal in Krankenhaus-Nähe für die Errichtung der 120-Betten-Einrichtung Grundtausch für die Reha-Klinik ist fix Rund ein Viertel seines Grundbesitzes am Haus- stattfeld tauscht Kitzbühel für Grundflächen im Be- reich Aschbachbühel ein. Damit sind die Weichen für die Reha-Klinik gestellt. Kitzbühel | Die geplante Reha-Klinik mit 120 Betten in den Fächern Unfallchirurgie und Orthopädie soll in Kran- kenhaus-Nähe entstehen. Bau- herr ist die Vamed, ein im Gesundheitswesen tätiges Ma- nagementunternehmen, das die Gemeinde mit der Errich- tung eines Sanatoriums und eben der Reha beautragt hat. Da das ehemalige Spitalsge- bäude für Ärztehaus und Sa- natorium genützt werden, be- nötigt die Vamed für ihren Neubau der Reha-Klinik ein angrenzendes Grundstück. Dieses beindet sich in Privat- besitz, wie der Kitzbüheler An- zeiger bereits berichtet hat. Baulandwidmungen, Grundsteuer-Nachlass Nach intensiven Verhand- lungen mit der Eigentümerin konnte Stadtchef Klaus Wink- ler Mittwochabend schließlich mit einer positiven Nachricht aufwarten: Man habe einen Kompromiss erzielt und sich über einen Grundtausch geei- nigt, berichtete er den Manda- taren. Für ihr 5.303 Quadrat- meter großes Grundstück in Krankenhaus-Nähe erhalte die Eigentümerin ein 5.500 Qua- dratmeter großes Areal am Hausstattfeld, das der Stadtge- meinde gehört. Es stammt aus jenen 26.120 Quadratmetern Freiland des ehemaligen Hofes „Hausstattgrub“, die der Kitz- büheler Landwirt Franz Reitter der Stadtgemeinde im Herbst 2008 geschenkt hat. Das Tauschgeschät für das Reha-Areal ist an die Be- dingungen der Eigentü- merin gebunden: 4.000 Quadratmeter werden für Baulandwidmungen frei gege- ben. Die Besitzerin erhält au- ßerdem einen Nachlass der Grundsteuer, zumindest so- lange die Parzellen unbebaut oder nicht veräußert sind. Der Gemeinderat segnete das Tauschgeschät einstim- mig ab. Mit der Betonung auf die wirtschatliche Bedeutung der Reha-Klinik und die zu er- wartenden 80 bis 100 Arbeits- plätze in Kitzbühel. Alexandra Fusser Rund um den Kunstfehler am Bezirkskrankenhaus St. Johann gibt es nun erste Erkenntnisse: Die „Gesellschaft für Risiko- beratung“ (GRB) legte ihren Bericht vor. St. Johann | Viele Faktoren haben zum fatalen Irrtum geführt: So wurde am Vor- tag des Eingrifs beim Erstel- len des OP- Programms die falsche Behandlungsseite ein- getragen. Zwar wäre in der Krankenakte sowie auch in der Einverständnis-Erklä- rung der Patientin der rich- tige Fuß notiert gewesen, der behandelnde Chirurg hatte diese beiden Dokumente vor der Operation aber nicht kon- trolliert. So verließ sich das Team während des Eingrifs allein auf die falschen Anga- ben im OP-Programm. „Keine dieser Fehlleistungen erlauben eine eindeutige Schuldzuwei- sung“, erläutert die GRB. Die Ermittlungen der Staatsan- waltschat dauern noch an. Die Gesellschat für Risiko- beratung kommt zum Schluss: „... dass aufgrund der verket- teten Faktoren dieses Ereignis auch in anderen Krankenhäu- sern autreten hätte können.“ Die Mitarbeiter hätten sich bei der Untersuchung alle sehr kooperativ gezeigt. Das externe Unternehmen war – wie berichtet – mit der Untersuchung der Causa be- autragt worden. „Dabei sollte aber nicht die Schuldfrage ge- klärt werden. Das ist Sache der Staatsanwaltschat“, hält der ärztliche L eiter des Spitals, Norbert Kaiser, fest. Vielmehr wurden die Begleitumstände sowie Faktoren wie etwa Ar- beitsklima, Hygienestandard und so weiter untersucht. Dennoch soll der Bericht auch der Staatsanwaltschat zukom- men, wenn gewünscht. Vorwurf schlechtes Klima „unhaltbar“ Im Vorfeld des Berichtes gab es immer wieder Spekula- tionen, dass ein schlechtes Klima unter den Mitarbeitern zum Kunstfehler beigetragen haben könnte. Diesen Vor- wurf weist Kaiser nun als „un- haltbar“ zurück. Auch der Bericht der Ge- sellschat für Risikoberatung attestiert den Mitarbeitern des Krankenhauses eine „enge Kommunikation“. Grundsätz- lich gibt es von der GRB Lob für das Acht-Punkte-Sicher- heits-Programm, das im Kran- kenhaus installiert wurde. kris Falsche Angaben im OP-Programm; der behandelnde Chirurg kannte die Krankenakte nicht Viele Faktoren führten zum Kunstfehler Norbert Kaiser und Presse-Referent Michael Schwarz stellten sich den Fragen der anwesenden Journalisten. Foto: Krista Chronologie der Causa 16. Juni: Einer 91-Jährigen wird in der Abteilung für Allgemeine Chirurgie das rechte und somit falsche Bein amputiert. Dieser schwere Fehler wird gegen 18 Uhr erkannt. Noch am selben Tag spricht der Ärztliche Direktor mit der Patientin und den Angehörigen. 17. Juni: Der Patientin wird das linke Bein eine Hand- breit oberhalb des Knies amputiert. 18. Juni: In der Früh e rfolgt die Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschat.
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