Kitzbüheler Anzeiger

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40 Ausgabe 52 Land & Leut e Verwaltungsübertretungen w erden streng geahndet Verwendung von Pyrotechnik Bezirk | Das B ezirkspolizeikom- mando Kitzbühel w eist darauf hin, dass die Verwendung pyro- technischer Artikel umfangrei- che Gefahren und zudem Beläs- tigungen Dritter mit sich bringt. Vor allem ruhebedürtige M it- bürger und T iere werden durch das Verwenden solcher Artikel beeinträchtigt. Der Gesetzgeber hat daher im Pyrotechnikgesetz (PyroTG 2010) umfangreiche Beschränkungen hinsichtlich Besitzes, Überlassung und Verwendung von pyrotech- nischen Gegenständen erlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung pyrotech- nischer Gegenstände der Katego- rie F2 im Ortsgebiet verboten ist, sofern vom Bürgermeister mittels Verordnung nicht bestimmte Teile von diesem Verbot ausgenommen sind. Unter dieses Verbot fallen bereits einfache, frei erwerbliche Knallkörper. Insbesondere ver- boten ist auch eine Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe v on Kirchen, Gotteshäu- sern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen so- wie Tierheimen und Tiergärten. Ebenfalls verboten ist das ge- meinsame Zünden von Feuer- werksartikeln der Klassen F1 und F2. Seit 4. Juli 2013 besteht über- dies ein Verbot der Überlassung und des Inverkehrbringens von Knallkörpern m it Blitzknallsät- zen der Kategorie F2 (Piraten mit der Bezeichnung „BKS“, „l ash powder“). Darüber h inaus bestehen hin- sichtlich des Besitzes, der Ver- wendung und der Überlassung von pyrotechnischen Gegenstän- den und pyrotechnischen Sätzen die Altersbeschränkungen gemäß § 1 5 PyroTG 2010. Einteilung Kategorie F1: Feuerwerkskör- per, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, Verwendung inner- halb von Wohngebäuden mög- lich (z.B. Feuerwerksscherzarti- kel), ab 12 Jahre. Kategorie F2: Feuerwerkskör- per, die eine geringe Gefahr dar- stellen. Verwendung im Freien vorgesehen. Frei erwerbbare (Al- tersbeschränkung) K nallkörper, Raketen, ab 16 Jahre. Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, ab 18 Jahre und mit Bewilligung. Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große G efahr darstellen, ab 18 Jahre und mit Bewilligung. Sämtliche pyrotechnische Ge- genstände der Kategorien F1 bis F4 und solche der Klassen I bis IV, die aufgrund der Übergangs- bestimmungen des § 47 PyroTG 2010 noch die Kennzeichnung nach dem Pyrotechnikgesetz 1974 aufweisen dürfen, haben jedenfalls eine Angabe über die K lasse oder Kategorie, Bezeichnung, Name, Typ, eine Gebrauchsanweisung sowie eine Altersbeschränkung in deutscher Sprache aufzuweisen. Der Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenstän- den ohne Kennzeichnung (illegal eingeführt o der selbst hergestellt) sind verboten. Auf die Gefahren der Verwendung von nicht ge- kennzeichneten oder selbst her- gestellten Feuerwerksartikeln wird besonders hingewiesen. Die missbräuchliche Verwen- dung ist gem. § 4 0 PyroTG 2010 mit einer Geldstrafe bis zu € 3.600,- oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu bestrafen. In diesem Zusammenhang wird vom Bezirkspolizeikom- mando Kitzbühel nochmals da- rauf hingewiesen, dass die Poli- zeistreifen im Bezirk Kitzbühel speziell um den Jahreswechsel angewiesen sind, derartige Ver- waltungsübertretungen s treng zu ahnden. Aurach  | Wenn Weihnachten naht, wird bei Hauschild Installationen/Aurach nicht nur das kommende Fest gefeiert, man lässt auch langjährige M itarbeiter hochleben. Heuer bedankte sich Firmenchef Peter Hauschild bei Erwin Kollnig (linkes Bild) für 30 Jahre und bei Manfred Schlechter (rechtes Bild) für 35 Jahre T reue. Fotos: Hauschild Mitarbeiter-Ehrungen bei Hauschild Außerdem Neujahrs- feuerwerke Hopfgarten, Itter |   In Hopfgar- ten und Itter wird das neue Jahr am 1. Jänner m it einem großen Feuerwerk begrüßt. Am Högerfeld in H opfgarten (Salvenaparkplatz) beginnt das Spektakel um 20 Uhr. In Itter beim Schusterhof Areal geht es bereits um 19.30 Uhr los. In Itter kann man auch an einer romantischen Fackelwande- rung zum Feuerwerk teilneh- men. Trefpunkt und Fackel- ausgabe ist um 19 Uhr beim Dorfplatz Itter. Ski- und Fun- party Reith |   Am Dienstag, 30. De- zember, große S ki- und Fun- party der Skischule Reith. Be- ginn ist um 18 Uhr auf der „Reither Streif “. Vorführung der Skischulkinder, Fackellauf mit spektakulären S pring-Ein- lagen der Skilehrer, legendäre Hexenverbrennung als Sym- bol für e ine unfallfreie Ski- saison und großes F euerwerk mit Musik, Glühwein, P unsch und Tee.
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