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48 Bauen & Wohnen Sonderthema Bei Neuanschlüssen so- wie bei An- und Zubau- ten ist bei der Gemeinde zudem vorab zu klären, um wel- che Art von Kanalanschluss es sich handelt, welcher Quer- schnitt zur Verfügung steht und ob dieser für das betref- fende Bauvorhaben auch aus- reichend bemessen ist. Absprache aller Beteiligten Erfolgt der Anschluss an das öf- fentliche Kanalnetz, so ist eine gemeinsame Besprechung mit dem Kanalbetreiber, der Ver- kehrsbehörde und vorsichts- halber mit allen Ver- und Ent- sorgungsunternehmen, wenn möglich gleichzeitig, anzusetzen. In dieser Besprechung wird die Durchführung der Anschluss- arbeiten - Aufgrabung, proviso- rische Verlegung vorhandener Leitungen, Herstellung des Ka- nalanschlusses sowie die Wie- derherstellung des ursprüng- lichen Zustandes - festgelegt. Ferner wird die Dauer der Arbei- Kanalanschluss: Bürokratischer und baulicher Ablauf In Ihrem Baubescheid werden sowohl die Ausführung der Abwasserentsorgung, sprich der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, seine Ausführung (ob Misch- oder Trennsystem) sowie alle geltenden Regelungen in Bezug auf die Entsorgung des Regenwassers auf dem Grundstück, eine Senkgrube, Kläranlage usw. festge- legt. Weiters finden sich im Baubescheid die Kanal- führung, die Situierung der Putzschächte, alle sonsti- gen Kanalanlagen sowie die Materialart der Kanäle. Diese Fakten wurden zuvor in der Bauverhandlung fixiert und im Einreichplan festgehalten.
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