Kitzbüheler Anzeiger

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63 Bauen & Wohnen 5. März 2015 Untergrund bei Wegen und Straßen Besonders bei Wegen und Stra- ßen, aber auch bei Terrassen, ist eine solide Ausführung des Unter- grundes (Unterbau) wichtig für die Standfestigkeit. Planum Das Planum muss profilgerecht her- gerichtet und verdichtet werden: • für Gehwege mit einem Verdich- tungswert (EV1-Wert) von 20 MN/m2 • für Straßen mit einem Ver- dichtungswert (EV1-Wert) von 35 MN/m2 Falls erforderlich muss unter dem Planum der Boden durch Auf- bringen von 20 bis 50 cm dicken Schichten verbessert werden. Schotterschichten Schotterschichten aus Kies, Sand und gebrochenem Gestein wer- den auf dem Planum als untere (1.) Tragschicht aufgebracht und dienen als Frostschutzschicht. Die Dicke der Schotterschicht richtet sich nach der Bodenqualität oder auch nach dem örtlichen Klima und ist die Garantie zur Verhinderung von Frostschäden an der Oberflä- che. Das Material muss wetterbe- ständig und frostsicher sein und darf während der Verdichtungsar- beit keine unzulässige Kornzertrüm- merung erleiden. Der Einbau und das Verdichten muss so erfolgen, dass die gefor- derten Verdichtungswerte überall erreicht werden. Unterboden Unterbetone und Betondecken ge- währleisten eine dauerhafte Plat- tenoberfläche. Der optimale Aufbau für Plattierungen, insbesondere für Plattierungen im Mörtelbett, sind Un- terbetone bzw. Betondecken, da sie wie eine Fundamentplatte wirken. Ebenso ist ein Unterbeton z.B. bei Gussasphaltbelägen erforderlich. Generell werden Unterbetone und Bodenplatten auf einer Roll- schotterschicht, die mit PE-Fo- lie abgedeckt ist, hergestellt. Bei der Feldgröße sind die Dehnun- gen zu berücksichtigen und dem- entsprechend Fugen (mindestens alle 4,0 m) anzuordnen, die im Be- lag z.B. durch dauerelastische Ver- fugungen, Dehnfugenprofile zu be- rücksichtigen sind. Je nach Größe werden diese Betonplatten entspre- chend bewehrt. Die Plattendicke muss bei Gehwe- gen mind. 10 cm, bei Straßen und Fahrbahnen mind. 20 cm betra- gen. Die Betongüte beträgt min- destens B 225 und eine frost- und tausalzbeständig Ausführung (FTB) ist besonders bei fertigen Oberflä- chenausbildungen (Betonpflaster, Traufenpflaster etc.) erforderlich. Tragschichten Die Tragschicht (2. oder obere Trag- schicht) hat die Aufgabe die Ver- kehrslasten in den Boden abzuleiten ohne dass es zu Beschädigungen im Aufbau kommt. Die Schichtdicke be- trägt bei Gehwegen und Gehsteigen mind. 10 cm und bei Fahrbahnen und Straßen mind. 15 cm. Tragschichten können ausgeführt werden als: • Natursteintragschichten • Kiestragschichten • Schottertragschichten • Zementgebundene Tragschichten • Bituminöse Tragschichten (Bitukies) Verdichtung Die Verdichtung muss so erfolgen, dass das Material keine unzuläs- sige Kornzertrümmerung erlei- det. Der Verdichtungswert (EV1) beträgt bei Gehwegen und Gehstei- gen 60 MN/m2 und bei Fahrbah- nen und Straßen mind. 75 MN/m2. Bituminöse Tragschichten Vor dem Aufbringen der Trag- schicht muss der Untergrund gereinigt werden. Je nach Anfor- derung und Belagdicke kann das Gesteinsmaterial eine Körngröße bis zu 22 mm besitzen. Eine bitu- minöse Tragschichten im Heiß- mischverfahren Typ II ist qualitativ besser als Typ III. Quelle: wohnnet.at
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